Berechnungen und Energieausweise

Spätestens seit 2009 sind Haus- und Wohnungseigentümer gesetzlich verpflichtet, bei Verkauf oder Vermietung ihrer Immobilie einen Energieausweis vorzulegen.

Der Energieausweis gibt Aufschluss über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Für Käufer und Mieter ist er ein wichtiges Dokument, um sich vor Vertragsabschluss einen Überblick über die laufenden Energiekosten zu machen. Ebenso soll er Anreize für Immobilienbesitzer geben, Objekte energetisch zu sanieren. Auch in Immobilienanzeigen müssen bestimmte Angaben aus dem Energieausweis aufgeführt werden. Bei Immobilien- oder Wohnungsbesichtigung muss der Energieausweis vom Verkäufer/Vermieter proaktiv vorgelegt werden.

Daher bieten wir Ihnen den Service einer Erstellung auch, wenn Sie unsere Maklertätigkeit nicht in Anspruch nehmen möchten.